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Wir verstecken nichts in der AGB. Leider muss sie aber trotzdem so kompliziert formuliert werden, um alle juristischen Eventualitäten abzudecken. Die wichtigsten Fakten, verständlich und mit Begründung:
AGB
1. Vertragsschluss und -beendigung
Die nachfolgenden Regelungen finden Anwendung soweit nicht in den spezifischen Leistungsbeschreibungen für die einzelnen Produkte abweichende Regelungen getroffen werden.
1.1. Vertragsschluss
1.1.1. Der Vertrag über die Nutzung von Dienstleistungen der sipgate kommt zu Stande, wenn sipgate den Auftrag des Kunden zur Erbringung der Dienstleistungen annimmt.
1.1.2. Die Einzelheiten bezüglich der Vertragslaufzeit ergeben sich vorrangig aus der Leistungsbeschreibung. Ist dort nichts anderes bestimmt, hat der Vertrag keine Mindestlaufzeit.
1.2. ordentliche Kündigung
1.2.1. Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von 1 Kalendertag zum Vertragsmonatsende gekündigt werden.
1.2.2. Kündigungen müssen per E-Mail von der im sipgate Account hinterlegten E-Mail Adresse oder in Schriftform (Brief oder Fax) erfolgen. sipgate ist in Zweifelsfällen berechtigt einen Nachweis der Identität/Legitimität des Kündigenden zu verlangen.
1.3. außerordentliche Kündigung
1.3.1. Beide Parteien haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es sipgate nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. Ein solcher Fall liegt unter anderem vor, wenn der Kunde:
– unter falschem Namen oder falscher Identität einen sipgate Account anlegt und/oder
– den sipgate Account, Telefonverbindungen oder die ihm zugewiesene Rufnummer
missbräuchlich einsetzt und/oder
– wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Kunde einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellt.
1.3.2. Darüber hinaus steht sipgate ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle der Änderung der gesetzlichen Grundlagen dieses Vertrages, der den Vertrag betreffenden Anordnungen und/oder Verfügungen durch Behörden, Gerichte oder andere Träger öffentlicher Gewalt zu, sofern diese dazu führen, dass sipgate ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wäre.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde muss über einen für die Nutzung mit sipgate geeigneten Internetzugang verfügen (siehe Voraussetzungen für die Nutzung – Internetzugang). Ist dies nicht der Fall, bleiben die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis unberührt. Der Wirksamkeit eines Vertragschlusses steht das Vorliegen eines Internetanschlusses nicht entgegen.
2.2. Der Kunde hat die erforderlichen und üblichen Sicherungsmaßnahmen gegen die ungewollte und missbräuchliche Nutzung seines sipgate Anschlusses durch Dritte zu treffen, insbesondere die zu seinem Account gehörenden Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und sicher zu verwahren und Dritten nicht mitzuteilen.
2.3. sipgate wickelt wesentliche (auch vertragsrelevante) Kommunikationsprozesse via E-Mail ab. Der Kunde verpflichtet sich, bei der sipgate Anmeldung eine eigene gültige E-Mail-Adresse anzugeben und diese regelmäßig abzurufen.
2.4. Sollten sich Änderungen ergeben, die den Kommunikationsfluss oder das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und sipgate betreffen, so ist sipgate hierüber unverzüglich zu informieren. Diese Informationspflicht erstreckt sich insbesondere auf folgende Punkte:
Wechsel des Wohnsitzes des Kunden (unter anderem notwendig für die korrekte Lokalisierung von Notrufen). Weitere Informationen unter: Hinweise zum Absetzen von Notrufen,
Wechsel der E-Mail-Adresse des Kunden.
sipgate ist berechtigt bei Änderungsbegehren, die den Kommunikationsfluss oder das Vertragsverhältnis betreffen, einen Nachweis der Identität/Legitimität zu verlangen.
2.5. Der Kunde darf die Verbindungen über sipgate nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der (Telekommunikations-) Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung benutzen. Der Kunde ist verpflichtet, die von sipgate angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu Zwecken zu missbrauchen, die den gesetzlichen Bestimmungen oder den vorliegenden Bestimmungen widersprechen.
2.6. Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des von sipgate zur Verfügung gestellten Netzes führen können.
2.7. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Rufnummer gegebenenfalls an einen anderen als den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses verwendeten Netzbetreiber übertragen wird.
2.8. Sofern ein Missbrauch durch den Kunden gegeben ist und der Kunde den Missbrauch trotz Aufforderung durch sipgate nicht innerhalb angemessener Frist einstellt, ist sipgate berechtigt, eine Sperrung seines Anschlusses vorzunehmen.
3. Verbindungsentgelte
3.1. Der Kunde ist verpflichtet, jede von ihm zu vertretene Nutzung seines Anschlusses zu vergüten. Dies gilt auch für die unbefugte oder befugte Nutzung durch Dritte, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt hierbei der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat. Die Vergütungsverpflichtung entfällt auch, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Dritte durch unbefugte Veränderungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen das in Rechnung gestellte Verbindungsentgelt beeinflusst haben.
3.2. Die Entgelte für sipgate Dienste ergeben sich aus der laut Leistungsbeschreibung für das Produkt gültigen Preisliste. Die aktuelle Preisliste ist jederzeit online einsehbar.
4. Abrechnung und Zahlung
4.1. Abrechnung
Der Abonnementpreis wird monatlich – je nach Betriebssystem – über den iTunes Account oder den Google Play Store Account des Kunden abgerechnet.
4.2. Zahlung per Überweisung, Kreditkarte
4.2.1. sipgate bietet für Geschäftskunden neben Überweisungen auch Lastschrift- und Kreditkartenzahlungen an, soweit der Kunde hierzu seine Einwilligung erteilt.
4.2.2. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) bei SEPA-Lastschriften wird auf einen Tag verkürzt.
4.2.3. Im Falle von periodischer Rechnungslegung mit variierenden Rechnungsbeträgen erfolgt die Abbuchung vom Konto des Kunden frühestens sechs Werktage nach Zugang der Rechnung.
4.2.4. Für zurückgegebene Lastschriften oder Einzüge hat der Kunde die angefallenen Kosten zu erstatten, soweit er die Zurückweisung zu vertreten hat. Im Falle einer zurückgegebenen Lastschrift gilt zunächst die Annahme, dass der Kunde die Zurückweisung zu vertreten hat. Aus diesem Grunde ist sipgate berechtigt, dem Kunden die für die Bearbeitung entstehenden Kosten pauschal in Höhe von € 5,90 inkl. MwSt. in Rechnung zu stellen. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, derartige Kosten seien sipgate überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die angesetzte Pauschale. Hierauf weist sipgate in einer Mitteilung über die Rücklastschrift ausdrücklich hin.
4.2.5. Falls der Kunde im Ausnahmefall, etwa bei verspäteter Zahlung aufgrund einer zurückgegebenen Lastschrift oder fehlender Kontodeckung, auf andere Weise zahlt, tritt die Tilgung nur dann ein, wenn der Kunde bei der Zahlung in ausreichender Weise den Verwendungszweck (insbesondere die Rechnungsnummer oder einen vergleichbaren, eindeutigen Buchungscode von sipgate) angegeben hat. Dies gilt entsprechend für Zahlungen Dritter.
4.3. Fälligkeit, Einwendungen und Verzug
4.3.1. Forderungen für laufende Verträge, die in monatlichen Abständen (oder in sonstigen regelmäßigen Abständen) entstehen, sind jeweils am 1. Tag eines jeden Monats (bzw. der Periode) fällig, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung etwas Abweichendes geregelt wird. Soweit Forderungen nicht in regelmäßigen Abständen entstehen, werden diese mit Zugang der Rechnung beim Kunden fällig.
4.3.2. Für den Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
4.3.3. Kommt der Kunde in Verzug, ist sipgate nach Maßgabe des § 45k TKG berechtigt, die Leistung zu sperren.
4.3.4. sipgate ist nach Ablauf von acht Wochen nach Rechnungszugang berechtigt, die der Rechnung zu Grunde liegenden Verbindungsdaten zu löschen, weshalb anschließende Einwendungen nicht mehr berücksichtigt werden können. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Kunde die vorzeitige Löschung der Verbindungsdaten gegenüber sipgate verlangt. Eine vollständige Überprüfung der Rechnung ist deshalb nur möglich, wenn die Verbindungsdaten des Kunden vollständig gespeichert werden.
4.3.5. Gegen Forderungen von sipgate kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
5. Datenschutz
5.1. Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind u.a. Die Datenschutzgrundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG). Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
5.2. Eine Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig, soweit dies erforderlich ist. Erforderlich ist dies zur Begründung und Gestaltung des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten), zur Erbringung der Telekommunikations-Dienstleistungen (Verbindungsdaten), sowie deren Abrechnung (Abrechnungsdaten).
5.3. sipgate wahrt das Fernmeldegeheimnis nach den gesetzlichen Vorgaben.
5.4. Ausführliche Informationen zum Umgang mit persönlichen Daten durch sipgate entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
6. Haftung
6.1. Für Vermögensschäden haftet sipgate höchstens bis zu einem Betrag von € 12.500,00 je Kunde. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf € 10 Millionen je einheitliche Handlung oder je einheitliches schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
6.2. Eine Haftung für Folgekosten durch Notrufe außerhalb des angegebenen Wohn- oder Firmensitzes ist ausgeschlossen.
6.3. Im Übrigen haftet sipgate nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht). Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
6.4. Für den Verlust von Daten haftet sipgate bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im vorgenannten Umfang nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
6.5. Die Haftung von sipgate für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
6.6. Soweit die Haftung von sipgate wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von sipgate.
6.7. Die Leistungsverpflichtung von sipgate gilt nur dann, wenn sipgate selbst vertragsgemäß und fristgerecht mit entsprechenden Vorleistungen beliefert wurde und keine diesbezüglichen Sorgfaltspflichten verletzt hat. Im Falle von Leistungsstörungen durch höhere Gewalt wird sipgate in jedem Falle von der Leistungspflicht befreit.
7. Änderungen von Entgelten und AGB
7.1. sipgate ist berechtigt, Entgelte unter der Bedingung zu erhöhen, dass sipgate dies dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung mitteilt. In diesem Fall steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, welches zum Zeitpunkt der betreffenden Entgeltänderung wirksam wird. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, so gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist sipgate in der Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.
7.2. Sofern es sich jedoch um anderweitige Entgeltänderungen handelt, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang dieser Mitteilung zu widersprechen. Ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist sipgate in der Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.
7.3. Ist der Kunde Unternehmer (i.S.d. §14 BGB), ist sipgate nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der allgemeinen Marktentwicklung (insbesondere auch der internen Vorleistungspreise) berechtigt, die Preise jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Dies gilt insbesondere, soweit sich die Einkaufspreise von sipgate ändern.
7.4. sipgate ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Sofern die Änderung zu einer Schlechterstellung des Kunden führt, ist eine Änderung nur unter der Bedingung zulässig, dass sipgate dies dem Kunden spätestens sechs Kalenderwochen vor Inkrafttreten mitteilt. Der Kunde kann der Änderung mit einer Frist von vier Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist sipgate in der Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.
7.5. Bei Änderungen der Umsatzsteuer ist sipgate berechtigt, die Entgelte entsprechend der Veränderung anzupassen, ohne dass sich daraus ein Kündigungsrecht des Kunden ergibt.
8. Wartungs- und Entstördienst
sipgate bietet seinen Kunden jederzeit die Möglichkeit über sein Hilfe-Center auf häufig gestellte Fragen und deren Antworten sowie auf diverse Konfigurationsanleitungen zuzugreifen und über das Kontaktformular schriftlich die Kundenbetreuung zu kontaktieren und z.B. Störungen zu melden.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn sipgate ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
9.2. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von sipgate auf einen Dritten übertragen.
9.3. Die Nutzung von sipgate im Hoheitsgebiet oder durch Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist ausgeschlossen.
9.4. Die Nutzung von sipgate ist in denjenigen Ländern ausgeschlossen, in denen die Nutzung der Leistung von sipgate nicht gestattet ist.
9.5. Zwischen dem Kunden und sipgate kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung, wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt, sofern nicht zwingendes Recht die Anwendbarkeit einer anderen Rechtsordnung vorschreibt.
9.6. Der Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit der Kunde Kaufmann ist.
9.7. sipgate ist berechtigt, die Bestandsdaten des Kunden an Dritte zu übermitteln, soweit dies zum Zwecke der Abtretung oder des Einzugs von Forderungen erforderlich ist. Die gesetzlich zulässige Übermittlung weiterer Daten des Kunden zum Zwecke des Forderungseinzugs bleibt unberührt.
9.8. sipgate ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Unterauftragnehmer (Subunternehmer) zu erbringen.
10. Kundeninformationen nach dem TKG 2012
10.1. Schlichtungsverfahren
Kunden im Streit mit sipgate über die Erfüllung einer in den § 43a, 43b, 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 TKG oder den aufgrund dieser Regelungen erlassenen Rechtsverordnungen vorgesehenen Verpflichtungen ihm gegenüber, können bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten.
Die Einzelheiten über das Schlichtungsverfahren regelt die Bundesnetzagentur in einer Schlichtungsordnung, die sie veröffentlicht.
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
10.2. Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse
Der Kunde kann jederzeit verlangen, mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in ein allgemein zugängliches Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden oder seinen Eintrag wieder löschen oder ändern zu lassen.
10.3. Sicherheit oder Integrität der Telefonie- und Datenverarbeitungssyteme
sipgate legt bei der Erbringung seiner Dienstleistungen großen Wert auf die Themen Sicherheit und Integrität ihrer Systeme und Daten und eine korrekte Funktionsweise von eingesetzten Systemen. Die Infrastruktur der sipgate wird immer auf dem aktuellem Stand der Technik gehalten und erfüllt die jeweils aktuellen technischen Richtlinien und gültigen Standards. Bei Verletzungen oder aufgedeckten Schwachstellen werden umgehend Maßnahmen zur Unterbindung und zukünftigen Verhinderung ergriffen. Dies gilt insbesondere sowohl für potentielle Angriffe auf das Netz der sipgate als auch für die vorgeschlagenen und umgesetzten Schutzmaßnahmen. sipgate verfügt über ein Sicherheitskonzept, das von der Bundesnetzagentur abgenommen wurde.
sipgate hat zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um Sicherheits- oder Integritätsverletzungen sowie Bedrohungen und Schwachstellen verhindern und darauf frühzeitig reagieren zu können.
Beispiele für solche Maßnahmen sind:
– sipgate überprüft die eingesetzten technischen Geräte regelmäßig auf mögliche Sicherheitsschwachstellen, um mögliche Bedrohungen oder Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und beheben zu können.
– sipgate informiert sich laufend über veröffentlichte Sicherheitsschwachstellen.
sipgate überwacht und wartet regelmäßig die eingesetzten technischen Geräte und hat ein automatisches Monitoring für die wesentlichen Systeme rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr und kann so auf akute Sicherheits- oder Integritätsverletzungen jederzeit rasch reagieren.
– sipgate betreibt ein eigenes Network Operation Center, welches u. a. die wesentlichen Netzplattformen und -systeme überwacht.
– sipgate setzt die aktuellen technischen Richtlinien und Standards um, die daraufhin abzielen, technische Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität umzusetzen, d. h. u. a. korrupte Daten als solche erkennen zu können und ggf. eine erneute Datenübertragung durchzuführen.
– sipgate informiert die betroffenen Kunden über eine Verletzung der Sicherheit oder Integrität.
sipgate hat ein Notfallkonzept umgesetzt und integriert. Werden bei sipgate Schwachstellen in welcher Form auch immer erkannt, werden diese umgehend abgestellt.
10.4. Sperrung bestimmter Rufnummernbereiche
Die nationalen Rufnummerngassen 0137, 0138, 01212, 0181, 0185, 0188, 032, 0900 sowie 118xx sind gesperrt. Eine individuelle Sperrung bestimmter nationaler, internationaler Rufnummern und Rufnummerngassen sowie bestimmter Sonderrufnummern ist nicht möglich.
10.5. Rufnummernunterdrückung
Der Kunde hat die Möglichkeit, die Anzeige seiner Rufnummer beim angerufenen Teilnehmer dauerhaft oder temporär zu unterdrücken, wenn die Funktion von seinem Endgerät unterstützt wird.
10.6. Sperrung von Rufnummernbereichen/neben der Verbindung erbrachten Leistungen
Der Kunde hat die Möglichkeit der Sperrung bestimmter Rufnummernbereiche nach § 45d Absatz 2 Satz 1 sowie einen Anspruch auf Sperrung der Inanspruchnahme und Abrechnung von neben der Verbindung erbrachten Leistungen über den Mobilfunkanschluss nach § 45d Absatz 3.
sipgate GmbH, Düsseldorf, den 03. November 2021
Leistungsbeschreibung für satellite
1. Vertrag
1.1. Vertragsschluss
Vertragspartner sind die sipgate GmbH (im Folgenden „sipgate“ genannt), Gladbacher Str. 74, 40219 Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 39841) und der Kunde.
Der Vertrag kommt nach Maßgabe der Regelungen in den AGB zustande.
Soweit der Kunde für eine Leistungen ein Entgelt zu entrichten hat, muss der Kunde dieses in der Buchung ausdrücklich bestätigen. Auf die aktuelle Fassung der Preisliste für das gebuchte Produkt wird im Rahmen der Buchung verwiesen.
1.2. sipgate Account
sipgate weist dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen einen so genannten sipgate Account zu. Dieser enthält die Gesamtheit der für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und sipgate relevanten Daten. In diesem Zusammenhang wird dem Kunden eine Kundennummer zugeordnet.
Jeder Kunde kann pro Person lediglich einen Account anlegen. sipgate ist berechtigt, zusätzliche Accounts eines Kunden zu sperren und zu löschen.
1.3. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit des Basisvertrages für satellite beträgt einen Kalendermonat. Im ersten Monat beträgt die Vertragslaufzeit nur den Zeitraum bis zum Ablauf des Monats. Nach Ablauf eines Kalendermonats verlängert sich der Vertrag – wenn er nicht gekündigt wird – jeweils um einen Monat.
Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Werktag zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden (d.h. zwischen der Kündigungserklärung und dem Tag, an dem die Kündigung wirksam werden soll, muss ein voller Werktag liegen). Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail). sipgate ist berechtigt einen Nachweis der Identität/Legitimität des Kündigenden zu verlangen.
1.4. Minutenkontingent
satellite ermöglicht ausgehende Gespräche in alle EU-Netze. Das Minutenkontingent beträgt 100 Minuten pro Monat. Ist das Kontingent aufgebraucht, sind ausgehende Gespräche grundsätzlich nicht möglich. Der Kunde ist jedoch weiter erreichbar.
1.5. Anruflisten / Ereignisliste
Telefonate und Voicemails, die über den VoIP-Endpunkt ein- oder ausgehen, werden dem Kunden in seinem sipgate Account angezeigt. Der Kunde kann Informationen (Zeitpunkt, Dauer, etc.) ein- und ausgehender Verbindungen aufrufen und die Daten über die App dauerhaft löschen. Die Daten werden während der Vertragslaufzeit nicht automatisch gelöscht.
1.6. Mobile App
satellite Kunden können die satellite VoIP-Leistungen über die kostenlose satellite App nutzen. Die Telefoniefunktionen über die App sind in der Regel 24 Stunden täglich verfügbar. sipgate übernimmt jedoch weder eine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit, noch für eine ununterbrochene Verfügbarkeit der über das Internet abgerufenen Anrufdaten.
sipgate kann die App jederzeit weiterentwickeln, einzelne Funktionen ergänzen, abändern oder entfernen, und insbesondere auch Updates herausgeben. Um die vollständige und stabile Funktionalität der App zu gewährleisten, ist der Nutzer gehalten, die jeweils aktuelle Version der App zu installieren. sipgate ist nicht verpflichtet, den Support für ältere Versionen aufrecht zu erhalten und/oder deren Kompatibilität mit neueren Versionen zu gewährleisten.
1.7. Flatrate +
Die Flatrate + ermöglicht unbegrenzte Telefonate in die Mobil- und Festnetze der satellite Staaten. Eine Liste der satellite Staaten findet sich hier.
Weiterhin gehören personalisierte Voicemail-Ansagen, verschiedene Klingeltöne und die intelligente Erreichbarkeit zum Leistungsumfang der Flatrate +. Der Preis der Flatrate + beträgt EUR 19,99€ pro Monat.
2. Allgemeine Leistungsmerkmale für VoIP-Leistungen
2.1. Verbindungsleistungen
2.1.1. An einem sipgate Anschluss können Telekommunikationsverbindungen entgegengenommen und Verbindungen zu anderen sipgate Anschlüssen sowie in das öffentliche Telefonnetz hergestellt werden. Die Durchlasswahrscheinlichkeit für diese Verbindungen liegt bei 97% im Jahresmittel.
2.1.2. sipgate behält sich vor, zum Schutz vor Missbrauch und im Sinne des Verbraucherschutzes einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Zielländer zu sperren. Eine Aufstellung über alle entsprechenden Sperren oder Beschränkungen, soweit diese eingerichtet sind, stellt sipgate auf Nachfrage unverzüglich zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen sind Anrufe an Sonderrufnummern aus folgenden Vorwahlbereichen nicht
möglich: 0137, 0138, 01212, 01807, 0185, 0181, 0188, 032, 0900 sowie 118xx.
2.1.3. Notrufe über die Rufnummern 110 und 112 sind über satellite nicht möglich. Wenn der Kunde eine Notrufnummer über die App wählt, erfolgt eine Weiterleitung zur nativen Telefonie. Nachdem der Kunde diese Weiterleitung bestätigt hat, wird die Notrufnummer automatisch über den Netzbetreiber des Kunden angerufen.
2.1.4. Die Anwahl einer Rufnummer ist nicht zulässig, wenn die Verbindung vom Angerufenen nicht gewünscht ist oder bekannt ist, dass die Verbindung vom Angerufenen durch technische Vorkehrungen oder auf seine Veranlassung von Dritten verhindert wird. Nicht gestattet sind insbesondere auch Anrufe, die nach dem TKG untersagt sind (z.B. Cold Calls, Anrufe über Dialer).
2.1.5. Eine vollständige oder teilweise Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nur gestattet, falls diese dritten Personen der häuslichen Gemeinschaft (bei privater Nutzung) oder dem Geschäftsbetrieb (bei gewerblicher Nutzung) zugehören.
3. FLATRATE+
3.1. Beschreibung
Flatrate+ ist das optionales, kostenpflichtiges Abonnement von satellite, das VoIP-Leistung und eine wachsende Zahl an Zusatzfunktionen bietet. Flatrate+ kostet 4,99 € im Monat.
3.2. Vertragsschluss, Kündigung
Vertragspartner sind die sipgate GmbH (im Folgenden „sipgate“ genannt) Gladbacher Str. 74, 40219 Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 39841) und der Kunde. Der Abonnementpreis wird monatlich – ja nach Betriebssystem – über den iTunes Account oder den Google Play Store Account des Kunden abgerechnet.
3.3. Vertragslaufzeit und Kündigung
Das Abo verlängert sich automatisch einen Tag vor Ablauf der 30 Tage. Der Kunde kann jederzeit in den Einstellungen kündigen. Kündigt der Kunde weniger als 24 Stunden vor Ablauf der 30 Tage, wird das Abonnement noch einmal um 30 Tage verlängert und und es werden letztmalig 4,99 € abgebucht. Nach Ende des Abos wechselt der Kunde zur kostenlosen Basisversion von satellite. Einstellungen und Daten werden übernommen.
3.4 Beschränkungen der VoIP-Leistung
3.4.1. In der Flatrate+ enthalten sind nur Verbindungen zwischen zwei Menschen. Verbindungen, welche die automatisierte Kommunikation von und zu Maschinen ermöglichen, sind ausgeschlossen.
3.4.2. Der Kunde verpflichtet sich, Flatrate+ nur als Endkunde im dafür üblichen Umfang zu nutzen und insbesondere nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, die ohne Unterbrechung bzw. nahezu ohne Unterbrechung aufrechterhalten werden.
3.4.3. Voraussetzung für die Nutzung der VoIP-Leistung von Flatrate+ ist, dass der Kunde kein Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Mehrwertdiensten oder massenweiser Individualkommunikation ist, insbesondere kein Anbieter von Faxbroadcastdiensten, Call-Center- oder Telefonmarketing-Leistungen ist oder den Flatrate-Tarif zu derartigen oder vergleichbaren Massenkommunikationsleistungen nutzt.
3.4.4. Von der VoIP-Leistung von Flatrate+ ausgenommen sind Verbindungen, die der Anrufer herstellt, um Dritten Telekommunikationsdienste zu erbringen oder die er entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile an Dritte weitergibt.
3.4.5 Der VoIP-Leistung unterfallen nicht Verbindungen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll, hierunter fällt insbesondere der Zugang zu Werbehotlines.
3.4.6. Ausschluss von Sonderrufnummern und -diensten, gesonderte Abrechnung: Nicht von der VoIP-Leistung umfasst sind Verbindungen zu: Sonderrufnummern oder Rufnummern mit Sonderdiensten (insbesondere automatisierte Ansagen und Services; Chat- oder Konferenzdienste; Services, die eine Vergütung für den Anruf an den sipgate Kunden oder Dritte ausschütten, insbesondere Werbehotlines oder Aufladedienste; Daten-, Online- und Internetverbindungen; Rufumleitungen oder Weitervermittlungen sowie vergleichbare Dienste). Derartige Verbindungen stellen eine vertragswidrige Nutzung der VoIP-Leistung dar. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs sowie die Sperre von Rufnummern, die solche Verbindungen herstellen, bleibt sipgate vorbehalten. Vertragswidrig hergestellte Verbindungen nach den vorstehenden Regelungen werden zu den Bedingungen des regulären sipgate Tarifs abgerechnet. Ebenfalls zu den Bedingungen des vom Kunden gewählten sipgate Tarifs und nicht zu den Bedingungen der gebuchten VoIP-Leistung abgerechnet werden Verbindungen, die der Kunde herstellt, um sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen oder die er an Dritte weitergibt sowie Verbindungen, die mittels der Funktionen Rufweiterleitung, Rückfragen oder Konferenz hergestellt werden.
3.5. Außerordentliche Kündigung bei Verdacht der vertragswidrigen Nutzung
Im Fall eines begründeten Verdachts der vertragswidrigen Nutzung durch den Kunden steht sipgate ein außerordentliches Kündigungsrecht der Tarifoption oder des gesamten Vertrages zu.
Wird die VoIP-Leistung von Flatrate+ vertragswidrig (entgegen den Regelungen dieser Ziffer 3) genutzt, ist sipgate berechtigt, die erbrachten Leistungen zu den in der jeweils gültigen Preisliste genannten Konditionen gesondert nachträglich abzurechnen.
sipgate behält sich ausdrücklich vor, den durch die vertragswidrige Nutzung des sipgate Anschlusses entstandenen Schaden beim Kunden geltend zu machen.
4. Datenverarbeitung in mobilen Apps
4.1. Speicherung der Verkehrsdaten
Wir speichern Verkehrsdaten, um sie geräteübergreifend in einer Anrufliste darzustellen. Die Daten werden nach Vertragsende oder bei einer Löschung über die App von unseren Servern gelöscht.
4.2. Nutzungs- und Log-Informationen
Wir sammeln dienstespezifische Informationen sowie Informationen für Diagnosezwecke und Performance-Informationen in anonymisierter Form. Dies umfasst auch anonymisierte Informationen über Aktivität, Log-Dateien sowie Diagnose-, Absturz-, Webseiten- und Performance-Logs und -berichte.
4.3. Geräte- und Verbindungsdaten.
Wir sammeln gerätespezifische Informationen. Dazu gehören anonymisierte Informationen wie das Hardware-Modell, die Informationen zum Betriebssystem und Angaben zum Mobilfunkqualität.
4.4. Drittanbieter
Wir arbeiten mit Drittanbietern zusammen, die uns dabei helfen, unsere Dienste zu betreiben, anzubieten, zu verbessern, zu individualisieren und zu vermarkten. So arbeiten wir zum Beispiel mit Unternehmen zusammen, um unsere Apps zu verbreiten, unsere Infrastruktur, unsere Zustell- und sonstigen Systeme bereitzustellen und Zahlungen zu verarbeiten. Ferner helfen uns Drittanbieter, einige Funktionen von satellite bereitstellen zu können, beispielsweise die Verschriftlichung von Voicemails.
Diese Anbieter können uns unter bestimmten Umständen Informationen über sipgate Kunden zur Verfügung stellen; beispielsweise können App Stores uns Berichte bzw. Meldungen bereitstellen, mit deren Hilfe wir Probleme bezüglich der Dienste diagnostizieren und beheben können.